Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten beim Kauf von Waren die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die Europäische Union informiert mit dem nachfolgenden, einheitlichen Gewährleistungslabel über die wesentlichen Rechte im Zusammenhang mit der gesetzlichen Gewährleistung.

Das Label enthält unter anderem Informationen dazu,
- dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union grundsätzlich Anspruch auf mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Konsumgüter haben,
- unter welchen Voraussetzungen Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können,
- welche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen können,
- und wo weiterführende Informationen zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht erhältlich sind.
Bitte beachten Sie:
Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Herstellergarantie oder sonstigen freiwilligen Garantie zu unterscheiden. Eine gegebenenfalls für einzelne Produkte bestehende Herstellergarantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.
Weitere Informationen erhalten Sie über den im offiziellen EU-Gewährleistungslabel enthaltenen QR-Code sowie auf dem Informationsportal „Your Europe“ der Europäischen Union.